EUGH
EU-Gericht stärkt Flüchtlingsstatus von Frauen, die in Europa aufgewachsen sind

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Rechte von geflüchteten Mädchen und Frauen gestärkt.

    Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
    Geklagt hatten zwei junge irakische Frauen, die seit 2015 in den Niederlanden leben. (picture alliance / dpa / Thomas Frey)
    Asylbehörden müssen demnach bei der Entscheidung über den Flüchtlingsstatus berücksichtigen, ob sie in ihrem Heimatland ein gleichberechtigtes Leben führen können. Das gelte dann, wenn Frauen in Europa aufgewachsen seien und sich mit westlichen Werten identifizerten.
    Geklagt hatten zwei junge irakische Frauen, die seit 2015 in den Niederlanden leben und deren Asylanträge abgelehnt wurden. Sie argumentierten, dass sie ihre Jugend in Europa verbracht und sich an die Gleichstellung der Geschlechter gewöhnt hätten. Deshalb drohe ihnen bei einer Abschiebung in ihr Heimatland Verfolgung.
    Diese Nachricht wurde am 11.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.