
Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Klage des Unternehmens zurückgewiesen. Demnach sei die strengere Regulierung mehrerer Apple-Dienste durch die EU-Kommission rechtens. Diese hatte den Konzern im Jahr 2023 als sogenannten Torwächter benannt.
Hintergrund dieser Maßnahme sind Versuche, die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einzuschränken. So dürfen sie in der EU ihre Kunden beispielsweise nicht an Dienste binden, die auf Handys bereits vorinstalliert sind. Zudem müssen Betriebssysteme für andere Anbieter offen sein. Wenn die Unternehmen sich nicht daran halten, drohen ihnen Strafzahlungen. Apple streitet seit Jahren mit der EU-Kommission über diese Regeln.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
