
Die sechsköpfige Familie war 2016 nach Griechenland gekommen und wollte dort Asyl beantragen. Wenige Tage später war sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehr-Aktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen worden. Das Gericht entschied, dass sich die möglicherweise erlittenen Schäden nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen ließen. Auch sei Frontex weder für die Prüfung von Rückkehrentscheidungen noch für Asylanträge zuständig. Daher könne die Behörde nicht für Schadenersatz haften.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.