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Frontex
EU-Gericht weist Klage einer syrischen Familie gegen Grenzschutzbehörde ab

Vor dem Gericht der Europäischen Union ist eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien mit einer Klage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex gescheitert.

    Das Logo der Grenzschutzagentur Frontex auf einer Glasscheibe.
    EU-Gericht weist Klage gegen syrische Familie ab. (AFP/Wojtek RADWANSKI / AFP)
    Die sechsköpfige Familie war 2016 nach Griechenland gekommen und wollte dort Asyl beantragen. Wenige Tage später war sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückkehr-Aktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen worden. Die Familie forderte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 136.000 Euro für Lebenshaltungskosten in der Türkei und im Irak sowie für seelische Belastungen. Das Gericht entschied aber, dass sich die möglicherweise erlittenen Schäden nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen ließen. Auch sei Frontex weder für die Prüfung von Rückkehrentscheidungen noch für Asylanträge zuständig. Daher könne die Behörde nicht für Schadenersatz haften.
    Diese Nachricht wurde am 06.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.