
Darauf einigten sich Vertreter der Mitgliedsstaaten in Brüssel. Wer aus der Ukraine in die EU einreisen will, muss künftig nachweisen, dass er mit Genehmigung aus der Ukraine ausgereist ist oder vom Wehrdienst befreit ist. Nötig ist noch die formelle Zustimmung durch den Rat der 27 EU-Staaten. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind von der Änderung nicht betroffen.
Die Europäische Union kommt damit einer Bitte der ukrainischen Regierung nach. In der Ukraine gilt derzeit für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren wegen des russischen Angriffskrieges ein Ausreiseverbot.
Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge verlängerte die EU den Anspruch auf einen Schutzstatus bis März 2028. Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehr als 1,1 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
