
In den sogenannten Vertragsverletzungsverfahren geht es unter anderem um Gesetze für Arbeitsgenehmigungen, Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden und um die Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten. Mitgliedsländer der EU müssen Richtlinien innerhalb einer bestimmten Frist umsetzen.
Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, zu reagieren und entsprechende Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Ansonsten drohen am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hinken auch andere Länder bei der Umsetzung von EU-Richtlinien hinterher. So seien die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden bislang von keinem einzigen EU-Mitgliedstaat umgesetzt worden, hieß es in Brüssel.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
