Donnerstag, 09. Mai 2024

Falschinformationen
EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Online-Plattform X

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den US-amerikanischen Onlinedienst X eröffnet. Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, geht es unter anderem um den Vorwurf der Verbreitung illegaler Inhalte.

01.01.2024
    Schwarzweiße Fotocollage des Logos der X-App auf einem Smartphone, das mit einem Foto von Elon Musk im Profil unterlegt ist.
    Unter der Ägide von US-Unternehmer Elon Musk wurde Twitter zu X. Der Ruf der Plattform befindet sich seither im Sturzflug. (picture alliance / NurPhoto / Jaap Arriens)
    Im Oktober hatte die EU-Kommission nach zahlreichen Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Krieg im Nahen Osten bereits eine offizielle Anfrage an das soziale Netzwerk gestellt. Das US-Unternehmen habe keine zufriedenstellenden Antworten geliefert, hieß es. Kritiker werfen Firmeninhaber Musk vor, seit der Übernahme von Twitter im vergangenen Jahr die Moderation von Inhalten und das Vorgehen gegen Hassrede und Falschinformationen stark zurückgefahren zu haben.

    Auch im Fokus des Verfahrens: "Dark Patterns"

    Zudem geht es um sogenannte Dark Patterns. Das sind Praktiken, mit denen darauf abgezielt wird, dass die Fähigkeit der Nutzer, eine autonome und informierte Auswahl oder Entscheidung zu treffen, maßgeblich verzerrt oder beeinträchtigt wird.

    Abo-System mit blauen Häkchen

    Die Kommission will nach eigenen Angaben zudem überprüfen, ob die sogenannten blauen Häkchen auf der Plattform "täuschend" wirken können. Firmenchef Musk hatte ein Abo-Modell eingeführt, mit dem sich Nutzerinnen und Nutzer das blaue Häkchen kaufen können. Dieses hatte zuvor die Echtheit der Profile von etwa Institutionen und Prominenten angezeigt. Die Kommission vermutet zudem, dass X nicht ausreichend Daten zu Werbeanzeigen auf der Plattform herausgibt.

    Erstes Verfahren gegen Online-Plattform auf Basis des neuen DSA-Gesetzes

    Große Internetkonzerne sind laut dem im August in Kraft getretenen "Gesetz über digitale Dienste" (DSA) unter anderem verpflichtet, in der EU gegen Desinformation auf ihren Plattformen vorzugehen. Der EU-Kommission zufolge ist das Verfahren gegen X das erste, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende könnte eine hohe Geldbuße stehen.
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.