
Ansonsten drohe dem Mutterkonzern Meta eine empfindliche Strafe, hieß es.
Metas Altersüberprüfungen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Das sei ein Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste.
In der Europäischen Union nutzen den Angaben zufolge etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Meta kann jetzt auf die Vorwürfe aus Brüssel reagieren. Sollten sich die Einschätzungen der Kommission bestätigen, drohen dem Konzern Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommen können tägliche Zwangsgelder, solange die Plattformen nicht in die Pflicht genommen werden.
EU-App für Altersüberprüfung
Für die Zukunft entwickelt die EU-Kommission eine eigene App zur Alterskontrolle. Die Software soll etwa einen Personalausweis oder Reisepass auslesen und das Alter speichern, ohne weitere personenbezogene Daten an die Plattformen weiterzugeben. Die App soll Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, sich online sicher zu identifizieren. Gleichzeitig planen mehrere EU-Staaten ein gesetzliches Verbot von Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Die vorläufigen Feststellungen sind Teil eines größeren Verfahrens, das die EU-Kommission im Mai 2024 gegen Instagram und Facebook eingeleitet hat. Geprüft wird, ob Meta die Vorgaben des Digital Services Act einhält. Das Gesetz verpflichtet große Online-Plattformen, Risiken durch ihre Angebote zu erkennen und möglichst zu begrenzen. Neben der fehlenden Alterskontrolle kritisiert die Kommission auch süchtig machende Algorithmen, die Nutzer möglichst lange vor dem Bildschirm halten – mit besonderen Risiken für Minderjährige. Dieser Teil der Ermittlungen ist aber noch nicht abgeschlossen.
Weitere Verfahren in der EU
Die Kommission hat bereits ähnliche Vorwürfe gegen die Videoplattform TikTok sowie mehrere Pornoplattformen erhoben. Verfahren laufen außerdem gegen Snapchat und YouTube. Mehr als zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Digital Services Act hat Brüssel bislang aber erst eine Strafe verhängt – gegen die Plattform X wegen mangelnder Transparenz.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
