
Damit verstoßen die sozialen Netzwerke laut Behörde gegen europäisches Recht. Die Plattformen seien angehalten, das von ihnen selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren konsequent durchzusetzen. Ansonsten drohe Meta eine empfindliche Strafe, hieß es.
Metas Altersüberprüfungen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Das sei ein Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
