
Demnach verstößt das Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Das teilte die Kommission in Brüssel mit. Zur Begründung hieß es, Meta zwinge die Nutzer zur Freigabe persönlicher Daten, die dem Konzern einen Vorteil verschaffen würden.
Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt. Wer die Plattformen ohne Werbung nutzen will, muss nun eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen. Eine kostenlose Nutzung ist nur möglich, wenn man personalisierte Anzeigen akzeptiert. Das Abo-Modell war zuvor auch von der EU-Datenschutzbehörde als unvereinbar mit dem Verbraucherschutz kritisiert worden.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.