
Der neue Beihilferahmen sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen nun staatliche Subventionen möglich sind. Ziel ist es, den Umbau der Industrie in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben, ohne die Wirtschaft zu sehr zu belasten. Die Kommission spricht ausdrücklich von einer Brückenhilfe. Hintergrund sind auch die Pläne der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag die Einführung eines Industriestrompreises angekündigt hatte.
Der neue Beihilferahmen der EU-Kommission erlaubt einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandels-Strompreis - und das für maximal die Hälfte des jährlichen Verbrauchs einer Firma. Der Preis darf durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken. Die Maßnahme ist überdies auf drei Jahre pro Firma begrenzt und muss bis 2030 auslaufen.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) erklärte, ihr Ressort werde nun ein Konzept für einen Industriestrompreis in Deutschland vorlegen.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.