Demnach könnten Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel künftig kaufen, ohne es zu wissen. Konkret bedeuten die geplanten Regeln laut dpa, dass etwa Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere keinen EU-Gentechnikregeln mehr unterliegen sollen. Zumindest dann nicht, wenn die dadurch entstandene Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Crispr/Cas ist eine der wichtigsten Methoden der Gentechnik: In Pflanzen, Tieren und Menschen lassen sich damit gezielt einzelne DNA-Bausteine verändern.
Seit 2004 gilt die europäische Regelung zur Gentechnikkennzeichnung. Danach müssen Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Nur wenn die Beimischung von genmanipuliertem Material unter 0,9-Prozent liegt, können Hersteller auf die Kennzeichnung verzichten.
Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Nummer sicher gehen, dass sie nicht mit gentechnisch verändertem Material in Berührung kommen, können sie auf Produkte mit dem freiwilligen Label "gentechnikfrei" zurückgreifen. Darin darf nur enthalten sein, was auch draufsteht.
Diese Nachricht wurde am 18.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.