
Die Behörde in Brüssel schlug eine Gesetzesänderung vor, wonach die EU-Staaten Asylbewerber künftig leichter in ein anderes Land abschieben können. Dies soll auch dann passieren, wenn die Migranten keinerlei Verbindung zu dem entsprechenden Land haben.
Nach den bisherigen Regelungen sind Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten bereits erlaubt. Bislang müssen die EU-Länder dafür aber nachweisen, dass die abgelehnten Asylbewerber einen Bezug zu dem betreffenden Land haben. Das können etwa Familienmitglieder oder ein früherer Wohnsitz sein. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten.
Diese Nachricht wurde am 21.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.