
Wie die Behörde in Brüssel mitteilte, soll rückwirkend zum 1. Januar eine Vorgabe ausgesetzt werden, wonach vier Prozent des Ackerlandes brachliegen oder nur unproduktiv genutzt werden müssen. Die Regel war bei ihrer Einführung mit dem Schutz der Umwelt begründet worden. Damit Bauern von der Ausnahme profitieren können, sollen sie im Gegenzug auf sieben Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen und Erbsen oder sogenannte Zwischenfrüchte anbauen. Damit will die Kommission Landwirten entgegenkommen, die derzeit in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern protestieren. Neben finanziellen Aspekten kritisieren sie auch Auflagen aus Brüssel, durch die sie sich zu stark beschränkt sehen.
Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen auch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es, der Brüsseler Vorschlag werde nun geprüft.
Diese Nachricht wurde am 01.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.