
Durch ein neues Gesetz soll die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden verbessert werden. Das ist zum Beispiel relevant, wenn große Unternehmen in mehreren EU-Ländern tätig sind und dadurch Menschen in verschiedenen Staaten von einem möglichen Datenschutzverstoß betroffen sind. Die federführende Behörde soll in solchen Fällen verpflichtet werden, den anderen betroffenen Behörden eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu schicken. Außerdem soll es gemeinsame Fristen geben, um Verfahren zu straffen.
Verbraucherschützer kritisierten das Vorhaben. Die Durchsetzung der Verordnung sei zu schwach, hieß es von der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc. Die EU-Kommission habe das Problem zwar erkannt, aber die Vorschläge nützten Verbrauchern nichts.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.