Es bestehe kein Risiko eines schwerwiegenden Verstoßes mehr, erklärte die Brüsseler Behörde. Die Regierung in Warschau habe klare Zusagen gemacht.
Konkret geht es um ein Ende 2017 eingeleitetes Verfahren unter Artikel sieben des EU-Vertrags. Damit drohte Polen theoretisch ein Stimmrechtsentzug im Ministerrat, was einer Entmachtung Warschaus bei EU-Beschlüssen gleichgekommen wäre. Die im Oktober abgewählte Vorgängerregierung unter der nationalkonservativen PiS-Partei hatte die Gewaltenteilung aus Sicht der EU massiv eingeschränkt. In dem Streit hatte Brüssel zwischenzeitlich Gelder in Milliardenhöhe für Polen blockiert.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.