Rechtsgutachten
EU-Mindestlohnrichtlinie ist rechtswidrig

Die Europäische Union muss die 2022 beschlossene Richtlinie zum Mindestlohn womöglich zurücknehmen.

    Gebäudereiniger laufen mit ihren Arbeitsmaterialien am Gürtel in ein Gebäude.
    Die vom EU-Rat beschlossene Mindestlohn-Richtlinie könnte womöglich gekippt werden. (picture alliance / dpa-ZB / Ralf Hirschberger)
    Nach einem beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten geht das Gesetz über den Zuständigkeitsbereich der EU hinaus. Das abschließende Urteil wird in diesem Jahr erwartet. Dabei sind die Richter nicht an das Gutachten gebunden; in der Regel halten sie sich aber daran.
    Die Richtlinie wurde im Oktober 2022 vom Rat der EU abschließend angenommen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Kriterien für die Bemessung von Mindestlöhnen festzulegen und ihre Höhe entsprechend regelmäßig zu aktualisieren. Dagegen klagte Dänemark mit der Begründung, dass die EU gemäß ihrem Grundlagenvertrag von der Zuständigkeit bei der Lohnfindung ausgenommen sei.
    (Az. C?19/23)
    Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.