
Konkret ist vorgesehen, zwei Kategorien einzuführen. In der ersten Kategorie sollen neue Pflanzensorten mit bis zu 20 genetischen Veränderungen weitgehend wie herkömmliche Pflanzen behandelt werden. Für sie gilt: Nur noch das Saatgut muss gekennzeichnet werden. Die Produkte im Supermarkt müssen dagegen kein Label mehr tragen, das den Einsatz von Gentechnik ausweist. Für die zweite Kategorie, also Pflanzen mit mehr als 20 genetischen Eingriffen, gelten weiter strengere Vorschriften.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.