
In Straßburg stimmte eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten für den entsprechenden Gesetzentwurf. Die neuen Regeln sollen hoch verschuldeten Ländern wie Frankreich, Griechenland oder Italien mehr Flexibilität bei der Haushaltsplanung ermöglichen. Dabei geht es etwa um Investitionen in den Klimaschutz oder um Verteidigungsausgaben. Die sogenannten Maastricht-Kriterien bleiben aber bestehen: Danach ist lediglich eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandproduktes erlaubt sowie Gesamtschulden von maximal 60 Prozent. Darauf hatten unter anderem Deutschland und Österreich gedrängt.
Nötig ist nun noch die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten.
Diese Nachricht wurde am 17.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.