Freitag, 03. Mai 2024

Brüssel
EU-Parlament stimmt für "Recht auf Reparatur"

Das EU-Parlament will ein "Recht auf Reparatur" gesetzlich verankern. Damit soll es möglich werden, Waren länger zu nutzen.

24.04.2024
    Ein Mann arbeitet in einem Badezimmer an einer kaputten Waschmaschine, um sie zu reparieren.
    Längere Garantie, Recht auf Ersatzteile und Reparatur: Durch diesen EU-Beschluss wird der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und Produkten gestärkt. (Archivbild) (picture alliance / dpa Themendienst / Andrea Warnecke)
    584 Abgeordnete stimmten für eine entsprechende EU-Richtlinie, nur drei stimmten dagegen. Konkret geht es etwa um Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen sowie Smartphones. Nach der Reparatur soll es ein Jahr Gewährleistung geben. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. Der Richtlinie müssen noch die EU-Staaten zustimmen.
    Das Parlament in Straßburg stimmte auch für neue Schuldenregeln. Demnach soll die individuelle Lage von Ländern beim Abbau von Schulden stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig sehen die neuen Pläne unter anderem Mindestanforderungen für hoch defizitäre Staaten vor. Bei einer Gesamtschulden-Quote von über 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen sie verpflichtet werden, die jährliche Kreditaufnahme zu reduzieren.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.