
Jetzt müssen Vertreter des Parlaments und der Mitgliedsländer die Details der Gesetzesänderung aushandeln. Bislang ist es nötig, dass Asylsuchende eine Verbindung zu einem Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. In Zukunft könnte es reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht, um dorthin abzuschieben.
Das EU-Parlament stimmte außerdem über eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten ab. Demnach sollen unter anderem Marokko, Tunesien und Ägypten in die Liste aufgenommen werden.
Diese Nachricht wurde am 17.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
