
Bei den Lockerungen geht es um Stoffe, die in größeren Mengen krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Sie sind für die Verwendung in Kosmetika wie Schminke, Shampoo und Sonnencreme zwar grundsätzlich verboten, es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Künftig könnte es einfacher werden, solche Ausnahmen geltend zu machen. Herstellern soll auch mehr Zeit gegeben werden, verbotene Produkte vom Markt zu nehmen.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
