Flucht und Vertreibung
EU-Rat billigt veränderte Drittstaaten-Asylregelung

Die EU-Mitgliedstaaten haben die geplanten Verschärfungen des europäischen Asylrechts abschließend gebilligt.

    Ein Flugzeug fliegt über Stacheldraht hinweg
    In Europa können Geflüchtete nun auch in "Drittstaaten" abgeschoben werden (Archivbild). (picture alliance / Daniel Kubirski)
    Damit können Flüchtlinge künftig auch in sogenannte Drittstaaten abgeschoben werden. Vorbild ist das in Großbritannien zeitweise angestrebte "Ruanda-Modell".[https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/02/23/council-gives-final-greenlight-to-measures-to-make-the-eu-s-asylum-system-more-efficient-and-robust/?utm_source=brevo&utm_campaign=AUTOMATED%20-%20Alert%20-%20Newsletter&utm_medium=email&utm_id=3318]Die Regelung sieht vor, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, wenn sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat Schutz beantragen könnten.
    Der EU-Rat billigte auch eine Liste mit sogenannten sicheren Herkunftsländern. Für von dort kommende Flüchtlinge bedeutet dies, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden wird. Es obliegt zudem den Geflüchteten nachzuweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein soll. Konkret geht es um Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. Europaweit ist die Benennung sicherer Herkunftsländer eine Neuheit; Deutschland führt bereits eine eigene Liste. Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das am 12. Juni in Kraft treten soll.
    Diese Nachricht wurde am 23.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.