
Demnach sollen Hersteller verpflichtet werden, die Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion. Die Vorlage muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden.Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
