Nachhaltigkeit
EU-Recht: Bundesregierung will "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte schaffen

Die Bundesregierung will ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke schaffen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Hubig berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

    Ein Hand mit einem Werkzeug repariert ein Elektrogerät.
    Bundesregierung plant "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte (picture alliance / epd-bild / Paul-Philipp Braun)
    Demnach sollen Hersteller verpflichtet werden, die Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion. Die Vorlage muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden.Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden.
    Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.