
Das meldet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, Hersteller dazu zu verpflichten, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner solle dies etwa für zehn Jahre gelten, für Smartphones für mindestens sieben Jahre.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
