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EU-Richtlinie
Neue Effizienzvorgaben für Staubsauger

In Privathaushalten verbirgt sich mancher Stromfresser. Die Europäische Union hat deshalb in den letzten Jahren Stück für Stück die Verbrauchsvorgaben für Haushaltsgeräte verschärft, zum Beispiel für Kühlschränke. Jetzt sind auch die Staubsauger dran. Für Neugeräte wird es ab dem 1. September 2014 neue Kennzeichnungsregeln geben.

Von Daniela Siebert | 26.08.2014
    Eine Frau saugt mit einem Staubsauger den Fußboden eines Wohnzimmers.
    Neben der farbigen Energie-Verbrauchsskala von A bis G kommen bei Staubsaugern auch noch Angaben zur Staubemission und zur Lautstärke hinzu. (picture alliance / dpa / Tobias Hase)
    So klingt er, mein alter 1200-Watt-Staubsauger. Jedenfalls wenn er auf Hochtouren Teppich saugt. Und ein derartiges Gerät könnte ich auch nach dem 1. September noch erwerben, mit Blick auf die Wattzahl zumindest. Denn verboten ist künftig der Verkauf von Staubsaugern mit 1600 Watt und mehr. Die Europäische Union will dafür sorgen, dass Energie effizienter genutzt wird, erklärt der deutsche Kommissionssprecher Reinhard Hönighaus.
    "Es werden jedes Jahr Millionen von Staubsaugern verkauft, allein in Deutschland, und wir schätzen, dass europaweit ab 2020 durch die neuen Regelungen ungefähr 19 Terrawattstunden Strom jährlich eingespart werden, das ist so viel wie vier Atomkraftwerke bringen. Das Prinzip ist: Die besten Produkte setzen den Standard und die Ingenieure sind schon lange so weit, dass Staubsauger mit 1.600 Watt mindestens genauso gut saugen wie die alten Staubsauger mit 18,19, 2.000 Watt."
    Neben der Höchstleistung hat die EU ab dem 1. September auch noch einige andere Regeln für Staubsauger festgelegt. So müssen die Geräte künftig eine Mindestmenge Staub aufnehmen: Und der tatsächlich erreichte Wert muss auch auf den Geräten ausgewiesen werden. Je höher desto besser. Das sei für Verbraucher durchaus von Vorteil so Elke Gehrke von der Stiftung Warentest.
    "Der Wert ist natürlich schwierig für Sie selber direkt einzuschätzen, da haben Sie keine Relation. Aber Sie können von Staubsauger zu Staubsauger sich das einschätzen. Sie können dann gucken welcher saugt mehr Staub auf? Und dass es da große Unterschiede gibt, zeigen ja unsere Tests, wir haben ja ein Staubaufnahmevermögen von "sehr gut" bis "ausreichend". Also da gibt es schon eine große Spannbreite."
    Die Qualität eines Staubsaugers lasse sich allerdings nicht an einzelnen Zahlen festmachen, so die Verbraucherschützerin. Für eine gute Staubaufnahme gebe es beispielsweise viele Faktoren.
    Gute Kombination aus Wattzahl, Düse, Motor und Filtersystem
    Ab 1. September gibt es zudem neue Kennzeichnungsregeln für Staubsauger wie man sie auch schon von anderen elektrischen Geräten wie Kühlschränken oder Fernsehern kennt. Neben der farbigen Energie-Verbrauchsskala von A bis G kommen bei Staubsaugern allerdings auch noch Angaben zur Staubemission und zur Lautstärke hinzu.
    "Bei unseren getesteten Produkten liegt der Schallleistungspegel schon jetzt auf Teppichboden zwischen 65 bis 80 dB(A) und auf Hartboden geht es dann doch deutlich hoch bis 90 dB(A) und wir hoffen dann auch darauf, dass wenn man das ausweist auf dem Gerät auch der Verbraucher erst einmal es weiß, es sieht, es vergleichen kann und dann auch entsprechend die Firmen sich bemühen hier auch runter zu kommen mit ihren Leistungspegeln."
    Erst ab September 2017begrenzt die EU die Lautstärke von Staubsaugern auf 80 dB(A). Ab dann wird auch die Staubemission, also das was mit der Abluft aus den Geräten wieder austritt, begrenzt. Höchstens 1% dessen, was aufgenommen wird, darf wieder entweichen. Zudem werden die Grenzwerte zur Staubaufnahme und zur Höchstleistungswattzahl weiter verschärft. Dazu kommen Haltbarkeitsvorgaben für die Schläuche und die Motoren der Staubsauger.
    Elke Gehrke rät daher:
    "Also wenn ich meinen Staubsauger jetzt nicht unbedingt austauschen muß, weil er kaputt gegangen ist: Ich würde warten."
    Die Vorschriften gelten allerdings nicht für alle Typen: Ausgenommen sind unter anderm Nass-Sauger, akkubetriebene Geräte, Bohnermaschinen und Industriestaubsauger. Solche Geräte würden in weit geringerer Stückzahl verkauft und böten daher weniger Einsparpotentiale so die Begründung der Kommission.