
Ab sofort ist der Einsatz von KI-Programmen verboten, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. So soll verhindert werden, dass Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft werden - etwa wie beim sogenannten Sozialkredit-System in China.
Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – zum Beispiel durch Videoüberwachung – wird grundsätzlich untersagt. Für Polizei und Sicherheitsbehörden gelten bei der Verfolgung schwerer Straftaten jedoch Ausnahmen.
Diese Nachricht wurde am 02.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.