
Die Straßburger Richter wiesen die Sammelklagen von Juden und Muslimen aus Belgien zurück. Diese hatten sich gegen das Verbot gewandt, weil es gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Gericht erklärte, mit Blick auf das Leid der Tiere sei die mit dem Verbot verbundene Einschränkung der Religionsfreiheit rechtens. Gegen das Urteil ist noch ein Einspruch möglich.
Im Judentum und im Islam gelten ähnliche Regeln, die den Tod des Tieres durch Ausbluten vorsehen. In Deutschland ist das Schächten in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt.
Diese Nachricht wurde am 13.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.