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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtungen verbieten

Das Schächten von Tieren darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in EU-Ländern verboten werden.

    Ein grüner Aufkleber mit dem Wort "Halal" ist an einer Dönerbude in Berlin zu sehen.
    Halal bedeutet Dinge, die nach dem Recht des Islam zulässig und erlaubt sind, z.B. ohne Betäubung Tiere töten. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Die Straßburger Richter wiesen die Sammelklagen von Juden und Muslimen aus Belgien zurück. Diese hatten sich gegen das Verbot gewandt, weil es gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Gericht erklärte, mit Blick auf das Leid der Tiere sei die mit dem Verbot verbundene Einschränkung der Religionsfreiheit rechtens. Gegen das Urteil ist noch ein Einspruch möglich.
    Im Judentum und im Islam gelten ähnliche Regeln, die den Tod des Tieres durch Ausbluten vorsehen. In Deutschland ist das Schächten in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt.
    Diese Nachricht wurde am 13.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.