
Drei Unternehmen und sechs Personen seien wegen der Beteiligung an der Finanzierung der beiden Gruppen oder der Ermöglichung ihrer gewalttätigen Aktionen mit Strafmaßnahmen belegt worden, hieß es in einer Mitteilung. Die Sanktionen bedeuten demnach, dass deren Vermögenswerte eingefroren werden. Die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Firmen und Personen sei verboten. Darüber hinaus gelte für sie ein Einreiseverbot in die EU. Die drei Unternehmen dienten als Scheinfirmen, um Finanzströme der Hamas zu erleichtern, hieß es weiter.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.