
Gemäß der Verordnung müssen 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete bis 2030 renaturiert werden. So sollen etwa Auen in ihren ursprünglichen Zustand versetzt, Moore wieder vernässt und mehr Bäume gepflanzt werden. Durch diese Maßnahmen sollen Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse und Überschwemmungen abgemildert werden. Allerdings wurden mehrere Punkte des Ursprungs-Textes geändert. Unter anderem bestanden die Minister auf die Möglichkeit, dass die Länder von der EU finanzielle Unterstützung einfordern können.
Die deutsche Umweltministerin Lemke sprach in Luxemburg von einem guten Gesetz. Gerade die Land- und Forstwirtschaft sei auf eine intakte Natur angewiesen, sagte die Grünen-Politikerin. Agrarverbände hatten die Verordnung wiederholt kritisiert. Sie befürchten Umsatzeinbußen. Vor allem stoßen sie sich an der geforderten Reduzierung des Pestizideinsatzes. Das EU-Parlament muss dem Gesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.