
Gemäß dem Gesetzentwurf müssen 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete bis 2030 renaturiert werden. So sollen etwa Auen in ihren ursprünglichen Zustand versetzt, Moore wieder vernässt und mehr Bäume gepflanzt werden. Durch diese Maßnahmen sollen Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse und Überschwemmungen abgemildert werden.
Agrarverbände hatten die Verordnung wiederholt kritisiert. Sie befürchten Umsatzeinbußen. Vor allem stoßen sie sich an der geforderten Reduzierung des Pestizideinsatzes. Das EU-Parlament muss dem Gesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.