
Lange, der derzeit in Washington Handelsgespräche mit der US-Regierung führt, erklärte, rechtlich sei es eindeutig, dass die Zollpolitik in der Zuständigkeit des Kongresses liege und nicht der Willkür des Präsidenten ausgesetzt sein dürfe.
Dennoch arbeite die EU an einer Verständigung und habe angeboten, den USA mit dem Kauf von mehr Flüssigerdgas oder Halbleitern entgegenzukommen. Trump hatte der EU mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent gedroht.
Dennoch arbeite die EU an einer Verständigung und habe angeboten, den USA mit dem Kauf von mehr Flüssigerdgas oder Halbleitern entgegenzukommen. Trump hatte der EU mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent gedroht.
Das Bundesgericht für internationalen Handel in New York hatte der US-Regierung zunächst untersagt, weitreichende Zölle unter Bezugnahme auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Trump nannte das Urteil politisch motiviert und bezeichnete die zuständigen Richter als, so wörtlich, Hinterzimmer-Gauner. Ein Bundesberufungsgericht setzte die Zölle vorübergehend wieder in Kraft. Allerdings sind Kläger bis zum 5. Juni zu einer Stellungnahme aufgefordert, die US-Regierung bis zum 9. Juni.
Diese Nachricht wurde am 30.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.