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Regionale Spezialitäten
EU verzichtet auf Offenlegung der Zutaten

Hersteller regionaler Spezialitäten müssen die Herkunft ihrer Zutaten auch künftig nicht offenlegen.

    Entsprechende Angaben blieben freiwillig, erklärte der italienische Europaabgeordnete de Castro. Als Unterhändler des Europaparlaments hatte er sich mit Vertretern der EU-Staaten auf eine Überarbeitung der Qualitätslabel geeinigt. Bei Produkten mit "geschützter Ursprungsbezeichnung" - wie etwa Parmaschinken - muss die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung in einem bestimmten Gebiet erfolgen. Bei Lebensmitteln mit "geschützter geografischer Angabe" muss nur einer der Produktionsschritte im Herkunftsgebiet stattfinden. So werden beispielsweise Aachener Printen ausgezeichnet.
    Hersteller von Nürnberger Lebkuchen und Bratwürsten hatten sich gegen verpflichtende Inhaltsangaben gewehrt. Die hatte das EU-Parlament aus Verbraucherschutzgründen gefordert.
    Diese Nachricht wurde am 24.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.