Archiv

Studie
EU-Vorschlag gegen Kindesmissbrauch verletzt Grundrechte

Die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung von Kinderpornografie verletzen laut einer wissenschaftlichen Studie die Grundrechte von Internetnutzern.

    Ein Kriminalbeamter sitzt in seinem Büro vor einem Bildschirmen, auf denen fast nackte minderjährige Mädchen zu sehen sind. Die Aufnahme ist verschwommen.
    Es gibt Bedenken gegen die sogenannte "Chatkontrolle" im Internet zur Bekämpfung von Kinderpornografie. (dpa / Peter Kneffel)
    Die EU-Kommission hatte im Mai vergangenen Jahres vorgeschlagen, dass Anbieter von E-Mail-, Chat- oder Messenger-Diensten private Nachrichten scannen sollen, um Kindesmissbrauch aufzuspüren. Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlamentes schreibt nun in einer Studie, dass damit unter anderem gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung verstoßen wird. Außerdem könne durch eine Vielzahl von gemeldeten Verdachtsfällen die Ermittlungsarbeit der Behörden sogar erschwert werden, hieß es.
    Diese Nachricht wurde am 14.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.