
Die EU-Kommission hatte im Mai vergangenen Jahres vorgeschlagen, dass Anbieter von E-Mail-, Chat- oder Messenger-Diensten private Nachrichten scannen sollen, um Kindesmissbrauch aufzuspüren. Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlamentes schreibt nun in einer Studie, dass damit unter anderem gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung verstoßen wird. Außerdem könne durch eine Vielzahl von gemeldeten Verdachtsfällen die Ermittlungsarbeit der Behörden sogar erschwert werden, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 14.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.