
Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission statt. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen.
Konkret lautet der Vorwurf, dass 88 von ingesamt 4.606 vorgesehenen Gebieten nicht ausgewiesen wurden. Für 737 Gebiete wurden zudem nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Mehrere weitere Vorwürfe der Kommission wurden vom Gerichtshof zurückgewiesen.
Laut einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen sind die Mitgliedsstaaten zur Ausweisung solcher Schutzgebiete verpflichtet. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang auch weitere EU-Staaten verklagt.
(Az: C-116/222)
Diese Nachricht wurde am 21.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.