
Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln. Hotels durften laut der inzwischen abgeschafften Regel ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking.com. (Az. C-264/23)
Das Online-Reiseportal sieht sich Schadenersatzklagen von Hotels gegenüber. Vor einem niederländischen Gericht will die Firma feststellen lassen, dass die Bestpreisklausel nicht gegen EU-Recht verstieß. Dazu legte das niederländische Gericht dem EuGH Fragen vor. Es will unter anderem wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten, um zu verhindern, dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.