
Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln. Hotels durften ihre Zimmer eine Zeitlang auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei der Buchungsplattform. Diese Regelung wurde abgeschafft. Die Hoteliers verklagten das Online-Reiseportal daraufhin rückwirkend auf Schadenersatz. Bookings will feststellen lassen, dass die Bestpreisklausel nicht gegen EU-Recht verstieß.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.