Tourismus
EuGH entscheidet über Bestpreisklauseln von Booking.com

Im Rechtsstreit zwischen der Buchungsplattform "Booking.com" und Hoteliers verkündet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute sein Urteil.

    Blick auf einen Swimmingpool in einer Hotelanlage
    Den Urlaub buchen viele Menschen heutzutage über Online-Portale. (picture alliance / Schoening / Schoening)
    Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln. Hotels durften ihre Zimmer eine Zeitlang auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei der Buchungsplattform. Diese Regelung wurde abgeschafft. Die Hoteliers verklagten das Online-Reiseportal daraufhin rückwirkend auf Schadenersatz. Bookings will feststellen lassen, dass die Bestpreisklausel nicht gegen EU-Recht verstieß.
    Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.