Kartellrecht
EuGH-Generalanwältin fordert Milliardenstrafe für Google

Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphones schließt sich die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof der Forderung nach einer Milliardenstrafe an. Googles Einwände gegen das in erster Instanz festgelegte Bußgeld von rund 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, schrieb Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen.

    Google-Logo vor der Konzernzentrale in Mountain View, Kalifornien.
    Die Google-Konzernzentrale in Mountain View im US-Bundesstaat Kalifornien (Archivbild). (Getty Images / Justin Sullivan)
    Die Kommission wirft dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und den Browser Chrome vorinstallierten. Nach Ansicht der EU-Kommission will der US-Konzern seine Position bei Suchdiensten stärken, um seine Einnahmen aus Werbeanzeigen zu steigern - und habe dafür seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
    Die Brüsseler Behörde erlegte Google deshalb 2018 eine Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro auf. In erster Instanz reduzierte das Gericht der Europäischen Union die Summe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die Generalanwältin empfahl nun, dieses Strafmaß zu bestätigen. Ihre Rechtsauffassung ist für die Richter nicht bindend, doch sie folgen ihr häufig.
    Diese Nachricht wurde am 19.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.