Vor EuGH-Urteil
EuGH-Gutachter erklärt Italiens Abschiebezentren in Albanien mit EU-Regeln vereinbar

Italiens Lager für Asylsuchende auf albanischem Gebiet sind mit EU-Recht vereinbar, sofern die Rechte der Insassen gewahrt bleiben.

    Bei Bauarbeiten in einem Lager in Gjader sind erste neu errichtete und enge Wohncontainer zu sehen. Das Camp liegt einige Kilometer von der Hafenstadt Shengjin entfernt im nördlichen Albanien.
    Das Abschiebezentrum Gjader in Albanien (Archivbild). (picture alliance / dpa / Alketa Misja)
    Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs. Das EU-Recht hindere Mitgliedsstaaten nicht daran, Haftzentren für Rückführungsverfahren außerhalb ihres Staatsgebiets zu errichten. Die Einschätzung ist unverbindlich, der Gerichtshof könnte sich aber bei seinem anstehenden Urteil daran orientieren.
    Betont wird allerdings, dass Staaten weiterhin an Garantien des EU-Rechts für die Migranten gebunden seien. Dazu zählen das Recht auf juristischen Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt mit der Familie und mit Behörden. 
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.