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EuGH
Hamas gewinnt Klage gegen EU

Die radikal-islamische Hamas hat vor Gericht einen Erfolg gegen die Europäische Union erzielt. Der Europäische Gerichtshof forderte die EU auf, die Palästinenserorganisation von der Terrorliste der Europäischen Union zu streichen. Für diese Maßnahme fehlten überprüfte Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden.

17.12.2014
    Hamas Palästinenser
    Die EU hat die Konten der Hamas eingefroren. (dpa / picture alliance / Mohammed Saber)
    Der Europäische Gerichtshof entschied heute in erster Instanz in Luxemburg, dass die EU bei der Einstufung der Hamas als Terrororganisationen Verfahrensfehler begangen habe. Die von der EU getroffene Entscheidung basiere nicht auf "untersuchten und bestätigten Akten zuständiger Behörden, sondern auf sachlichen Anschuldigungen, die aus der Presse und aus dem Internet stammen". Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten die Fehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
    "Sieg für das palästinensische Volk"
    Das Gericht betonte, seine Entscheidung äußere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.
    Die EU-Kommission teilte mit, dass die EU die Hamas dennoch weiter als Terrororganisation betrachte. Die Finanzmittel blieben weiter eingefroren. Nun werde geprüft, ob man Rechtsmittel gegen das Urteil einlege, oder Beschlüsse zur Einstufung der Hamas als Terrororganisation überarbeite.
    Ein Hamas-Führer bezeichnete das Urteil als "Sieg für das palästinensische Volk" und rief die Staats- und Regierungschefs der EU auf, ihre Position gegenüber der Organisation zu ändern. Die Einstufung der Hamas als Terrorgruppe sei immer unfair gewesen, kritisierte Mussa Abu Marsuk.
    Einmischung in innere Angelegenheiten?
    Die Organisation hatte ihre Klage auch damit begründet, dass sie eine rechtmäßig gewählte Regierung sei. Als solche dürfe sie nicht auf einer Terrorliste geführt werden, da der Grundsatz gelte, dass in innere Angelegenheiten eines Staates nicht eingegriffen werden dürfe, argumentierte ihr Anwalt. Auf dieses Argument ging das Gericht in Luxemburg jedoch nicht ein.
    Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für "Islamische Widerstandsbewegung", das Wort selbst bedeutet "Eifer". Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss. Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.
    (fwa/pr)