Entscheidung
EuGH knüpft Listen von sicheren Herkunftsländern in Drittstaaten-Asylverfahren an Bedingungen

Der Europäische Gerichtshof hat Listen sicherer Herkunftsländer bei Asylverfahren in Drittstaaten an Bedingungen geknüpft.

    Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH Cour de justice de l'Union européenne.
    Europäischer Gerichtshof EuGH (dpa/Horst Galuschka)
    Die Richter in Luxemburg schrieben in ihrer Entscheidung vor, dass nur solche Länder als sicher eingestuft werden dürften, in denen niemandem Verfolgung drohe. Als Beispiel nannte der EuGH Homosexuelle. Außerdem müssten die EU-Staaten die Quellen für ihre Einschätzungen über die Herkunftsländer offenlegen. Auf diese Weise werde eine gerichtliche Überprüfbarkeit sichergestellt.
    Italiens Ministerpräsidentin Meloni kritisierte, die Entscheidung schränke den ohnehin begrenzten Spielraum von Regierungen bei der Bekämpfung der irregulären Migration ein.
    Hintergrund ist das von Italien angestrebte System, Asylverfahren von Menschen aus sicheren Herkunftsländern nicht mehr im eigenen Land, sondern in Drittstaaten durchzuführen. Dazu hatte die italienische Regierung ein sogenanntes Asylzentrum in Albanien errichtet. Geklagt hatten zwei Flüchtlinge aus Bangladesch, das von Italien als sicheres Herkunftsland eingestuft worden ist.
    Diese Nachricht wurde am 01.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.