Migration
EuGH nennt Bedingungen für Listen sicherer Herkunftsländer

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Voraussetzungen für die Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren genannt.

    Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
    Der Europäische Gerichtshof (picture alliance / dpa / Thomas Frey)
    Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher sei, entschied das Gericht in Luxemburg. In dem Verfahren ging es um Italiens sogenanntes Albanien-Modell. Die Regierung in Rom will Migranten während der Prüfung ihrer Anträge in eigens dafür errichteten Lagern in dem Balkanstaat unterbringen. Italienische Gerichte hatten die Regelung zuvor mehrfach blockiert und dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Sie äußerten Zweifel, dass das Vorgehen mit EU-Recht vereinbar ist, insbesondere, was die Definition sogenannter sicherer Herkunftsstaaten angeht.
    Geklagt haben zwei Staatsangehörige aus Bangladesch, deren Asylanträge abgelehnt worden waren. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.
    Die rechtsgerichtete Regierung von Ministerpräsidentin Meloni will mit ihrem Vorgehen die Zahl der Asylsuchenden verringern.
    Diese Nachricht wurde am 01.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.