
In der Entscheidung heißt es zudem, dass - zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung - ein Land kein sicherer Herkunftsstaat sei, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind.
In dem Verfahren ging es um Italiens sogenanntes Albanien-Modell. Die Regierung in Rom will Migranten während der Prüfung ihrer Anträge in eigens dafür errichteten Lagern in dem Balkanstaat unterbringen. Italienische Gerichte hatten die Regelung zuvor mehrfach blockiert und dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Sie äußerten Zweifel, dass das Vorgehen mit EU-Recht vereinbar ist, insbesondere was die Definition sogenannter sicherer Herkunftsstaaten angeht.
Kritik von Ministerpräsidentin Meloni
Die rechtsgerichtete Regierung von Ministerpräsidentin Meloni will mit ihrem Vorgehen die Zahl der Asylsuchenden verringern. Meloni kritisierte in Rom, die EuGH-Entscheidung schränke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum von Regierungen ein. Es handele sich um eine unzulässige Einmischung der Justiz, erklärte die Regierungschefin, die auch Vorsitzende der rechtsradikalen Partei Fratelli d'Italia ist.
Geklagt haben zwei Staatsangehörige aus Bangladesch, deren Asylanträge abgelehnt worden waren. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.
Bedeutung des Urteils für Deutschland
Auch die Bundesrepublik hat eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und den Senegal. Das Bundesinnenministerium sagte zunächst nichts zu konkreten Auswirkungen des Urteils für Deutschland. Man werde die Entscheidung des EuGH auswerten, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies darauf, dass man bereits die Gründe für eine Einstufung eines Herkunftsstaates als sicher offenlege und Deutschland grundsätzlich Staaten nur dann so einstufe, wenn dort die Bevölkerung als sicher gelte.
Die schwarz-rote Koalition hatte kürzlich eine Reform auf den Weg gebracht, um sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festlegen zu können - ohne Beteiligung des Parlaments und des Bundesrats.
Diese Nachricht wurde am 01.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.