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Urteil
EuGH: Schadenersatz schon bei potenziellem Missbrauch von Daten möglich

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Betroffenen nach einem Hackerangriff gestärkt.

    Auf einem Laptop-Bildschirm ist eine Hackersoftware zu sehen.
    Erfahrungen mit Cyberkriminalität haben in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. (imago images / Silas Stein / )
    Schon bei einem möglichen Missbrauch persönlicher Daten kann auf Schadenersatz geklagt werden. Dem Urteil zufolge stellen die Befürchtungen eines Datenmissbrauchs einen "immateriellen Schaden" dar. Etwas anderes gilt nur, wenn die gehackten Behörden oder Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen haben.
    Im vorliegenden Fall hatten Hacker bei einem Angriff auf eine bulgarische Behörde persönliche Daten von Millionen Menschen erbeutet und diese im Internet veröffentlicht. Zahlreiche Personen klagten daraufhin auf Ersatz eines immateriellen Schadens aufgrund ihrer Furcht vor einem möglichen Datenmissbrauch.
    Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.