
Laut der Entscheidung haben russische Sicherheitskräfte mit ihrem Vorgehen gegen die regierungskritische Band 2014 in Sotschi gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Pussy Riot hatte während der Olympischen Winterspiele in dem Ort versucht, einen Protestsong aufzuführen und war daraufhin von der Polizei mit einer Pferdepeitsche und Pfefferspray traktiert worden.
In dem Urteil wird den fünf Klägerinnen und Klägern ein Schmerzensgeld von jeweils 15.000 Euro zugesprochen. Allerdings hat das Straßburger Gericht kaum Möglichkeiten, die Urteile durchzusetzen.
Diese Nachricht wurde am 30.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.