Luxemburg
EuGH schränkt Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln ein

Der Europäische Gerichtshof hat gesundheitsbezogene Werbung für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel verboten.

    Ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
    Der EuGH schränkt Werbun bei Nahrungergänzungsmitteln ein. (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
    Dazu zählen etwa Produkte, die Safranextrakt oder Gingko enthalten. Die Richter in Luxemburg teilten mit, das Werbeverbot gelte solange, bis die mediznische Wirkung der Stoffe von der EU-Kommission überprüft worden sei.
    Konkret ging es in dem Verfahren um ein deutsches Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Es warb mit der Behauptung, dass darin enthaltende Stoffe wie Safran- und Melonenextrakt den Schlaf verbesserten und Stress reduzierten. Dagegen geklagt hatte ein Wettbewerbsverband.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.