
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Regelung keinen Verstoß gegen Richtlinien der Europäischen Union darstellt. Die 2024 beschlossene Amnestie galt für katalanische Aktivisten, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der Region im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden.
Das oberste spanische Gericht hatte das umstrittene Gesetz im vergangenen Jahr für größtenteils verfassungsgemäß erklärt. Der spanische Rechnungshof und der nationale Gerichtshof zweifelten aber an einigen der Regelungen und legten sie dem EuGH vor. Dieser sah nun keine Rechtsverstöße.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
