
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. In dem Fall ging es um eine Mitarbeiterin der Caritas-Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden. Die Einrichtung hatte ihr nach ihrem Kirchenaustritt wegen eines Verstoßes gegen Loyalitätspflichten gekündigt. Die Frau klagte dagegen - unter anderem mit dem Argument, dass andere Kollegen nicht der Kirche angehören würden. Die EuGH-Richter betonten zudem, dass die Frau aus finanziellen Gründen ausgetreten sei.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
