Luxemburg
EuGH stärkt Rechte kirchlicher Mitarbeiter - Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist.

    Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH Cour de justice de l'Union européenne.
    Der Europäische Gerichtshof EuGH (dpa/Horst Galuschka)
    Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. In dem Fall ging es um eine Mitarbeiterin der Caritas-Schwangerschaftsberatung. Die Einrichtung hatte ihr nach ihrem Kirchenaustritt gekündigt. Nach kirchlichem Recht gilt das als schwerwiegender Verstoß gegen Loyalitätspflichten. Die Frau klagte dagegen - unter anderem mit dem Argument, dass andere Kollegen gar nicht erst der katholischen Kirche angehört hätten.
    Dem folgte der EuGH. Die Richter betonten zudem, dass die Frau aus finanziellen Gründen ausgetreten sei und sich damit nicht von den Grundwerten der Kirche distanziert habe.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.