Schadenersatzforderungen
EuGH-Urteil: Personalmangel kann Flugverspätung rechtfertigen

Ein Mangel an Personal für die Gepäckverladung kann grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand gelten, der eine Flugverspätungung rechtfertigt.

    Verschiedene Flugzeuge stehen auf dem Rollfeld des Hamburger Flughafens.
    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Mangel an Personal eine Flugverspätung grundsätzlich rechtfertigen kann. (picture alliance / dpa / Bodo Marks)
    Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nach EU-Recht muss eine Fluggesellschaft bei Verspätungen von mehr als drei Stunden keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
    Hintergrund der Entscheidung war eine Klage des Verbraucherportals "Flightright" vor dem Kölner Landgericht. Mehrere Passagiere hatten sich an den Rechtsdienstleister gewandt, nachdem ihre Flugverspätung hauptsächlich auf fehlendes Personal zurückzuführen war. Das deutsche Gericht fragte daraufhin den EuGH, ob Personalmangel bei der Gepäckabfertigung als außergewöhnlicher Umstand gelten könnte. Ob im konkreten Fall allerdings wirklich ein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss nun das Kölner Landgericht beurteilen.
    (Az. C-405/23)
    Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.